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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2005 - 9 Ta 121/05   

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https://dejure.org/2005,10537
LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2005 - 9 Ta 121/05 (https://dejure.org/2005,10537)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.07.2005 - 9 Ta 121/05 (https://dejure.org/2005,10537)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - 9 Ta 121/05 (https://dejure.org/2005,10537)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    RVG § 23 Abs. 3 RVG § 33 Abs. 3 RVG § 42 Abs. 4 ArbGG § 78 Satz 1 GKG § 42 Abs. 4 Satz 2 ZPO §§ 3 ff. ZPO §§ 567 ff.
    ERVG, ArbGG, GKG, ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Folgen der Einordnung eines Streites um die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers als eine vermögensrechtliche ...

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 42 Abs. 4; ; ArbGG § 78 Satz 1; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO §§ 3 ff.; ; ZPO §§ 567 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4 Satz 2; RVG § 23 Abs. 3
    Gegenstandswert bei Streit um Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02

    Keine Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2005 - 9 Ta 121/05
    Gegen die vorliegende Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben (vgl. BAG, Beschl. v. 17.03.2003 - 2 AZB 21/02 = AP Nr. 3 zu § 78 ArbGG 1979 n.F.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2007 - 1 Ta 232/07

    Zum Gegenstandswert bei beantragter Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Sofern in der Vergangenheit andere Kammern des LAG Rheinland-Pfalz bei der Anwendung des § 42 Abs. 4 S. 2 GKG von einem ungekürzten sechsunddreißigfachen Differenzbetrag ausgegangen sind (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.08.2000 - 3 Ta 918/00; Beschluss vom 08.07.2005 - 9 Ta 121/05), hält die nunmehr insoweit ausschließlich zuständige 1. Kammer daran nicht mehr fest.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2005 - 2 Ta 111/05

    Beschwerdebefugnis des Betriebsrats

    Im Übrigen widerlegt der vom Betriebsrat vorgelegte Beschluss der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 08.07.2005 - 9 Ta 121/05 - die entsprechende Rechtsbehauptung der Verfahrensbevollmächtigten.
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